Energieberatung / Förderbeiträge
Wie gehe ich bei einer Renovation vor? Mit einer professionellen und unverbindlichen Energieberatung können wir Ihnen aufzeigen, in welchen Bereichen Einsparpotenzial besteht. Gerne beraten wir Sie auch in Bezug auf die kantonalen Förderbeiträge in unserer Ausstellung! Neben der positiven Energieeinsparung, bringt eine energetische Sanierung noch Steuertechnische Vorteile.
Was wird vom Kanton Graubünden gefördert und wie hoch sind die Förderbeiträge?
Beitragsberechtigt sind Bauteile der thermischen Gebäudehülle, die nach der Sanierung folgende U-Werte erfüllen:
Fenster
U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m²K 30 CHF/m² Bauteilfläche
Wand, Dach, Boden (Bauteile gegen aussen)
U-Wert ≤ 0.20 W/m²K 60 CHF/m² Bauteilfläche
Wand, Decke, Boden (Bauteile gegen unbeheizt)
U-Wert ≤ 0.25 W/m²K 20 CHF/m² Bauteilfläche
Fenster sind nur förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden oder Dachflache saniert wird. Glasabstandhalter sind in Kunststoff oder Edelstahl auszuführen. Massgebend ist beim Fensterersatz das Mauerlichtmass oder beim Glasersatz das Ausmass des Glaseinsatzes. Ganzglasfassaden sind förderberechtigt.
Gesamtsanierungsbonus (Bonus Gebäudehülleneffizienz)
Der Bonus Gebäudehülleneffizienz wird gewährt, wenn mindestens 90% aller Hauptflächen eines Gebäudes (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) gleichzeitig saniert werden. Der Bonus kann nur gemeinsam mit einem Gesuch für die Gebäudehülle beantragt werden und basiert auf der Forderung für die Wärmedämmung von Fassade, Dach und Wand/Boden gegen Erdreich.
Der Bonus bemisst sich wie folgt: Für die Bauteilflachen von Fassade, Dach und Wand/ Boden gegen Erdreich werden zusätzlich CHF 60/m² ausgerichtet.
Minimale Beitragshöhe CHF 1‘000
Maximale Beitragshöhe CHF 200‘000 (einschliesslich eines allfälligen Gesamtsanierungsbonus)
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Beitrage werden nur für Massnahmen an bestehenden Bauten oder Gebäudeteilen ausgerichtet, deren Errichtung vor dem Jahr 2000 bewilligt wurde. Beitragsberechtigt sind grundsätzlich im Ausgangszustand beheizte Gebäude oder Gebäudeteile.
Ab CHF 10‘000 Förderbeitrag pro Antrag ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK-Plus) zu erstellen.
Für geschützte Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewahrt werden. Nicht förderberechtigt sind Ersatzneubauten, Anbauten und Aufstockungen sowie Wintergarten. Neubauartige Umbauten (z.B. Auskernungen) werden wie Neubauten
behandelt.